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Die Übersetzung von Texten von einer Fremdsprache ins Kroatische und umgekehrt, erledigen fachkundige Experten, Sprachprofessoren für die von Ihnen benötigte Sprache. Das EDITOR PLUS Zentrum bietet Ihnen Übersetzungen für folgende 45 Weltsprachen an:
- Englisch
- Niederlandisch
- Lateinisch
- Arabisch
- Albanisch
- Litauisch
- Ungarisch
- Japanisch
- Georgisch
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- Deutsch
- Schwedisch
- Russich
- Hebräisch
- Norwegisch
- Rumänisch
- Slovenisch
- Ruthenisch
- Pandschabisch
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- Französisch
- Portugiesisch
- Türkisch
- die Romische sprache
- Esperanto
- Serbisch
- Tschechisch
- Persisch
- Paschtu
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- Italienisch
- Neugriechisch
- Ukrainisch
- Flämisch
- Bulgarisch
- Sanskrit
- Slowakisch
- Indonesisch
- Dänisch
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- Spanisch
- Mazedonisch
- Hindi
- Bengalisch
- Finnisch
- Bosnisch
- Polnisch
- Moldauisch
- Chinesisch
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Neben den standardgemäßen schriftlichen Übersetzungen bietet Ihnen das EDITOR PLUS Zentrum noch folgende Arten von Übersetzungen an: simultane und konsekutive Übersetzungen, sowie Übersetzungen mit Begläubigung eines Gerichtsdolmetschers.
Unter simultanem Übersetzen versteht man das parallele (gleichzeitige) auditive Übersetzen aus dem Kroatischen in die Fremdsprache und umgekehrt. Meistens braucht man simultanes Übersetzen bei größeren Kongressen (Tagungen und Konferenzen) vor einem Auditorium und bei Radio- und Fernsehsendungen. Das EDITOR PLUS Zentrum bietet zweisprachiges simultanes Übersetzen, für alle oben aufgeführten Sprachen von standardgemäßen schriftlichen Übersetzungen, an.
Konsekutive Übersetzungen sind auditive Übersetzungen aus dem Kroatischen in die Fremdsprache oder umgekehrt und funktionieren so, dass man einen oder mehrere gesprochene Sätze des Redners übersetzt. Am häufigsten werden konsekutive Übersetzungen ebenfalls bei größeren Kongressen (Tagungen und Konferenzen) vor einem Auditorium und bei Radio- und Fernsehsendungen gebraucht. Das EDITOR PLUS Zentrum bietet zweisprachiges konsekutives Übersetzen, für alle oben aufgeführten Sprachen von standardgemäßen schriftlichen Übersetzungen, an.
Übersetzungen mit Begläubigung eines Gerichtsdolmetschers: Die Übersetzung eines amtlichen Schriftstückes (Dokumentes) beglaubigt ein Gerichtsdolmetscher mit einer Affirmation, die in der Sprache ausgestellt werden muss in welcher übersetzt wurde. Unter der Affirmation muss das Datum und der Ort stehen, d.h. wann und wo die Übersetzung gemacht wurde. Weiter muss eine Nummer auf der Übersetzung stehen, die mit der Seriennummer aus dem Tagebuch der Übersetzungen übereinstimmen muss und natürlich die Beglaubigung, die Unterschrift und der Stempel des Gerichtsdolmetschers. Wenn für die Übersetzung eine Gebühr festgelegt wurde, wird diese auf die Übersetzung geklebt und mit Hilfe des Stempels ungültig gemacht. Die Angabe des Betrages der Übersetzungsgebühr muss mit der entsprechenden Tarifnummer notiert werden. Falls die Übersetzung zwei oder mehrere Blätter oder Papierbögen beinhaltet, müssen die Seiten mit Seitenzahlen versehen werden. Die Blätter respektive die Papierbögen müssen eingebunden und am Ende mit dem Stempel des Gerichtsdolmetschers beglaubigt werden.
Das EDITOR PLUS Zentrum bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen von diesen Sprachen an (und in diese Sprachen):
- Englisch
- Niederländisch
- Lateinisch
- Arabisch
- Albanisch
- Norwegisch
- Persisch
- Paschtu
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- Deutsch
- Spanisch
- Russisch
- Hebräisch
- Serbisch
- Tschechisch
- Indonesisch
- Slowakisch
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- Französisch
- Portugiesisch
- Türkisch
- die Romische sprache
- Ungarisch
- Chinesisch
- Moldauisch
- Polnisch
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- Italienisch
- Neugriechisch
- Ukrainisch
- Flämisch
- Slowenisch
- Bulgarisch
- Georgisch
- Pandschabisch
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- Schwedisch
- Mazedonisch
- Japanisch
- Bengalisch
- Rumänisch
- Ruthenisch
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